Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten(Download)
Was tun bei Krankheit oder Unfall? Was passiert, wenn man verspätet am Prüfungsort eintrifft? Die Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten hilft weiter…
Die Prüfungstermine werden den Kandidatinnen und Kandidaten sowie den Lehrbetrieben spätestens 4 Wochen vor Beginn der ersten Prüfung zugestellt.
Personalien
Änderungen von Personalien, Adresse oder Heimatort sind umgehend dem Bereich Qualifikationsverfahren des MBA’s zu melden. Bei Anpassungen im Namen oder beim Heimatort senden Sie bitte gleich eine Kopie der ID (doppelseitig) oder des Passes mit. qv@mba.zh.ch
Nachteilsausgleich
Berufslernende mit einer Behinderung oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Dyslexie, Dyskalkulie, AD(H)S, u.a.) können einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober vor dem Prüfungsjahr an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt eingereicht werden.
Bis zum 10. Juli 2026 werden alle Zürcher Kandidatinnen und Kandidaten per Post über ihre QV-Resultate informiert. Vorher werden keine Ergebnisse bekanntgeben – auch nicht telefonisch.
Nach dem Qualifikationsverfahren
Akteneinsicht
Die Akteneinsicht findet in Zofingen statt. Das genaue Datum wird Ihnen bei der Notenmitteilung mitgeteilt. Bitte melden Sie sich zeitnah direkt beim Aktuariat der Prüfungskommission schriftlich an.
Sie haben die Abschlussprüfung nicht bestanden und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis konnte Ihnen nicht ausgehändigt werden. Ein Misserfolg an einer Prüfung ist kein Grund, den Mut zu verlieren.
Vielmehr soll er Ansporn sein, die noch vorhandenen Wissenslücken durch eine seriöse Vorbereitung zu schliessen. Wir möchten Sie deshalb ermutigen, das Qualifikationsverfahren im nächsten Jahr zu wiederholen.
Es müssen alle Qualifikationsbereiche (Fächer) wiederholt werden, deren Note ungenügend (unter 4) liegen.
Eine ungenügende Erfahrungsnote muss nicht wiederholt werden.
Fragen zur Allgemeinbildung beantwortet das Aktuariat der Prüfungskommission Allgemeinbildung: Astrid Rogenmoser, 055 251 51 11, astrid.rogenmoser@bsrueti.ch
Eine Anmeldung ist obligatorisch. Prüfungsteilnehmende mit neuem Lehrvertrag werden durch den Lehrbetrieb angemeldet. Ohne Lehrvertrag müssen sich die lernenden Personen selbständig zur Wiederholung des Qualifikationsverfahrens anmelden. Der Anmeldeschluss ist der 31. Oktober.
Haben Sie das QV nicht bestanden und wollen Sie sich direkt für die Wiederholungsprüfung im nächsten Jahr anmelden. Bitte füllen Sie das Kontaktformular auf der Webseite des MBA aus.